1. MSH und Frühförderung Hören
Voraussetzung für Begleitung der Familie: Diagnose vom HNO-Arzt
Für die Familie und alle weiteren Beteiligten kostenlos, Frühförderung Hören ist durch die Lehrerstunden abgedeckt und muss nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden, ist also parallel zu allen anderen Frühfördermaßnahmen möglich.
2. MSD Hören
Voraussetzung für Begleitung der Familie: Diagnose „Schwerhörigkeit“ vom HNO-Arzt oder HNO-Klinik
Hören können ist ein entscheidender Faktor in der Entwicklung von Kindern: Über Zuhören lernt das Kind verstehen und sprechen und bekommt somit auch den Zugang zu sozialer Zugehörigkeit. Außerdem ist die gesprochene Sprache das meistgenutzte Medium zur Wissensvermittlung, ab der Schulzeit kommt dann die geschriebene Sprache dazu, die die Kinder auf den Grundlagen ihrer mündlichen Sprachkenntnisse erwerben. Wenn eine Schwerhörigkeit vorliegt, ist es für viele Familien eine wichtige Unterstützung, für die Handhabung der Hörgeräte und auch Fragen zum Umgang mit der Schwerhörigkeit in Kita und Schule einen Ansprechpartner zu haben. Dafür gibt es das Angebot von MSH und MSD Hören.
Ansprechpartner in der Schule am Lindenbühl:
Fr. J. Lauterbach, StRin FöS
Büro-Tel. 09281-92 86 222